Rentenberatung
- Prüfung und Beantragung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten
- Kontenklärung und Prüfung des Versicherungsverlaufs
- Widerspruchsverfahren nach ablehnenden Rentenbescheiden
- Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren im zulässigen Tätigkeitsbereich
- Beratung zu Reha, Schwerbehinderung und Übergängen in den Ruhestand, soweit vom Mandat umfasst
Versicherungsberatung auf Honorarbasis
- Prüfung privater Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Vorbereitung und Begleitung des BU-Leistungsantrags
- Aufbereitung des konkreten beruflichen Tätigkeitsbilds
- Kommunikation und außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Versicherer
- Koordination mit dem Verfahren zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Ruhestands- und Vorsorgeberatung
Als Rentenberater, Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO und Honorar-Finanzanlagenberater verbindet die Kanzlei Niehof die gesetzliche Rente, private Versicherungen und – bei gesondertem Auftrag – Finanzanlagen in einer unabhängigen Ruhestandsbetrachtung.
Leistungsumfang, Vergütung und erforderliche Vollmachten werden vor Mandatsbeginn transparent in Textform vereinbart. Es wird kein bestimmter Verfahrensausgang geschuldet.
