Rentenberatung & unabhängige Versicherungsberatung aus einer Hand

Kanzlei Niehof · Heilbronn

Erwerbsminderungsrente Heilbronn

Beratung zur Erwerbsminderungsrente in Heilbronn: Antrag, medizinische Unterlagen, Widerspruch und Klage – koordiniert mit möglichen BU-Leistungen.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Der Fall beginnt vor dem Formular

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente steht nicht allein eine Diagnose im Mittelpunkt. Entscheidend ist, wie lange und unter welchen qualitativen Einschränkungen eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch möglich ist. Nach § 43 SGB VI kann bei einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich volle, bei drei bis unter sechs Stunden teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Daneben müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Beratung vor dem EM-Rentenantrag

  • Versicherungsverlauf und versicherungsrechtliche Voraussetzungen prüfen
  • Gesundheitliche Einschränkungen vollständig erfassen
  • Befund-, Reha- und Klinikberichte einordnen
  • Leistungsbild und bisheriger Verfahrensverlauf strukturieren
  • Antrag vorbereiten und Kommunikation mit dem Rentenversicherungsträger begleiten

Ablehnung, Widerspruch und Klage

Ein ablehnender Bescheid beendet den Fall nicht automatisch. Nach fristwahrendem Widerspruch kann die Verwaltungsakte angefordert und geprüft werden: Welche Erkrankungen wurden berücksichtigt? Ist das angenommene Leistungsvermögen nachvollziehbar? Fehlen fachärztliche Ermittlungen oder wurden Widersprüche zwischen Gutachten und Befunden nicht aufgelöst? Die Kanzlei Niehof vertritt Mandantinnen und Mandanten im zulässigen Umfang auch im sozialgerichtlichen Verfahren.

Warum eine bestehende BU-Versicherung parallel geprüft werden sollte

Erwerbsminderung und private Berufsunfähigkeit folgen verschiedenen Maßstäben. Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr vertragsgemäß ausüben kann, kann je nach Versicherungsbedingungen einen BU-Anspruch haben, obwohl die Deutsche Rentenversicherung noch ein Leistungsvermögen für andere Tätigkeiten annimmt. Eine koordinierte Bearbeitung hilft, medizinische Tatsachen und berufliche Anforderungen konsistent darzustellen, ohne die beiden Prüfungsmaßstäbe zu vermischen.