Vertragsabhängiger Anspruch: Ob Berufsunfähigkeit vorliegt und welche Leistung geschuldet ist, richtet sich insbesondere nach dem konkreten Versicherungsvertrag und dem festgestellten Sachverhalt.
BU-Leistungen richtig vorbereiten und beantragen
Der BU-Leistungsantrag ist kein gewöhnliches Formular. Der Versicherer prüft unter anderem das zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Berufsbild, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, den voraussichtlichen Umfang der Einschränkung und die vertraglichen Bedingungen. Nach § 172 VVG ist der zuletzt konkret ausgeübte Beruf ein zentraler Bezugspunkt.
Beratung im Berufsunfähigkeits-Leistungsfall
- Versicherungsschein und Bedingungen prüfen
- Konkrete berufliche Tätigkeiten und Zeitanteile nachvollziehbar erfassen
- Gesundheitsverlauf und Behandlerunterlagen strukturieren
- Leistungsantrag vorbereiten und Rückfragen des Versicherers begleiten
- Außergerichtliche Interessenvertretung im vereinbarten Umfang
BU-Rente und Erwerbsminderungsrente sind nicht dasselbe
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt den konkreten Beruf anhand Ihres Vertrags. Die gesetzliche Rentenversicherung fragt grundsätzlich nach dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Deshalb ist weder eine EM-Ablehnung automatisch eine BU-Ablehnung noch ein BU-Anerkenntnis automatisch der Nachweis voller Erwerbsminderung. Dennoch greifen beide Verfahren oft auf dieselben medizinischen Tatsachen zurück.
Der Vorteil einer koordinierten Strategie
Werden beide Verfahren getrennt und ohne Abstimmung geführt, können ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen, unterschiedliche Zeitangaben oder unvollständige Gesundheitsdarstellungen Rückfragen auslösen. Die Kanzlei Niehof verbindet Rentenberatung und unabhängige Versicherungsberatung: getrennte Rechtsgrundlagen, ein geordneter Sachverhalt und eine durchgängige Kommunikation.
