Rentenberatung & unabhängige Versicherungsberatung aus einer Hand

Erwerbsminderungsrente & Berufsunfähigkeit · Heilbronn

Zwei Ansprüche.
Eine klare Strategie.

Wenn Krankheit die Arbeit verändert, können gesetzliche Erwerbsminderungsrente und private BU-Rente gleichzeitig wichtig werden. Die Kanzlei Niehof koordiniert beide Verfahren – vom ersten Antrag bis zur außergerichtlichen oder sozialgerichtlichen Durchsetzung.

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Ein Ansprechpartnerfür die Schnittstelle zwischen Sozial- und Privatversicherung
Unabhängige BeratungHonorarberatung ohne Produktverkaufsinteresse
Regional erreichbarUhlandstraße 57 · 74072 Heilbronn

Den Unterschied verstehen

Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit prüfen verschiedene Fragen

Dieselben Erkrankungen können zwei eigenständige Leistungsfälle auslösen. Entscheidend ist, die jeweiligen Maßstäbe sauber zu trennen und die tatsächliche gesundheitliche Situation konsistent aufzubereiten.

Gesetzliche Absicherung

Erwerbsminderungsrente

Die Deutsche Rentenversicherung prüft grundsätzlich, wie viele Stunden Sie noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können.

  • Volle oder teilweise Erwerbsminderung
  • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
  • Medizinische Leistungsbeurteilung
  • Antrag, Widerspruch und Klage
EM-Rentenberatung in Heilbronn
Private Absicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der BU-Versicherer prüft den zuletzt konkret ausgeübten Beruf, die gesundheitliche Einschränkung und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

  • Vertrags- und Bedingungsprüfung
  • Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
  • Gesundheits- und Behandlerunterlagen
  • BU-Leistungsantrag und außergerichtliche Begleitung
BU-Beratung in Heilbronn
Gesetzliche
Erwerbsminderungsrente
Private
Berufsunfähigkeitsrente
Ein
Sachverhalt

Der Kanzlei-Niehof-Ansatz

Verzahnung bedeutet: abgestimmt, nicht vermischt

Eine EM-Rente kann abgelehnt werden, obwohl ein BU-Anspruch besteht – und umgekehrt. Der Grund sind unterschiedliche rechtliche Maßstäbe. Gleichzeitig beruhen beide Verfahren häufig auf denselben Erkrankungen, Behandlern und zeitlichen Abläufen.

  • Einmalige, strukturierte Erfassung des Gesundheitsverlaufs
  • Passende Darstellung des allgemeinen Leistungsvermögens und des konkreten Berufsbilds
  • Abgleich von Befunden, Reha-Berichten und Tätigkeitsangaben
  • Koordinierte Fristen und Kommunikation in beiden Verfahren

Keine Gleichsetzung: Die Deutsche Rentenversicherung und der private BU-Versicherer treffen jeweils eine eigenständige Entscheidung.

Leistungen der Kanzlei Niehof

Unterstützung an den entscheidenden Stellen

Der konkrete Umfang richtet sich nach Ihrem Fall und wird vor Mandatsbeginn transparent vereinbart.

EM

EM-Rentenantrag

Voraussetzungen, Versicherungsverlauf und medizinische Unterlagen prüfen; Antrag vollständig vorbereiten und begleiten.

Mehr erfahren
W

Widerspruch

Verwaltungsakte auswerten, Ermittlungsdefizite erkennen und den Widerspruch gegen die EM-Ablehnung fachlich begründen.

Fall anfragen
SG

Sozialgericht

Vertretung im zulässigen Tätigkeitsbereich, Prüfung von Gutachten und strukturierte Weiterführung des Rentenverfahrens.

Leistungen ansehen
BU

BU-Vertragsprüfung

Versicherungsschutz, Definition der Berufsunfähigkeit, Verweisungsklauseln und Leistungsvoraussetzungen einordnen.

BU-Beratung
A

BU-Leistungsantrag

Tätigkeitsbild, Gesundheitsangaben und Unterlagen so vorbereiten, dass der Versicherer den tatsächlichen Fall prüfen kann.

Antrag besprechen
360°

Koordinierter Leistungsfall

EM-Rentenverfahren und BU-Leistungsprüfung werden mit getrennten Maßstäben, aber abgestimmtem Sachverhalt geführt.

Erstgespräch

So beginnt die Zusammenarbeit

In vier Schritten zur tragfähigen Fallstrategie

Erstkontakt

Sie schildern kurz die gesundheitliche und verfahrensrechtliche Ausgangslage.

Unterlagencheck

Bescheide, Befunde, Versicherungsverlauf und BU-Vertrag werden dem Auftrag entsprechend gesichtet.

Strategie

Sie erhalten eine klare Einordnung der getrennten Anspruchswege und der nächsten Schritte.

Mandat

Leistungsumfang, Honorar, Vollmacht und sichere Unterlagenübermittlung werden vereinbart.

Vor Ort und online

Erwerbsminderungs- und BU-Beratung im Großraum Heilbronn

Die Kanzlei in Heilbronn ist regional erreichbar und begleitet geeignete Fälle auch telefonisch oder per Videoberatung. Persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.

HeilbronnNeckarsulmWeinsbergBad FriedrichshallBad RappenauÖhringenSinsheimMosbachLudwigsburgSchwäbisch HallOnline bundesweit

Häufige Fragen

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich grundsätzlich nach dem verbliebenen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen den zuletzt konkret ausgeübten Beruf und die Bedingungen Ihres Vertrags. Deshalb kann ein Anspruch bestehen, obwohl der andere abgelehnt wird.

Kann ich Erwerbsminderungsrente und BU-Rente gleichzeitig erhalten?

Ja, beide Leistungen können grundsätzlich nebeneinander bestehen. Ob und in welcher Höhe Ansprüche vorliegen, wird getrennt geprüft. Wichtig ist, medizinische und berufliche Angaben in beiden Verfahren sachlich korrekt und widerspruchsfrei aufzubereiten.

Wann liegt volle oder teilweise Erwerbsminderung vor?

Nach § 43 SGB VI kommt es auf das tägliche Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes an. Unter drei Stunden kann volle, bei drei bis unter sechs Stunden teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann sollte ich eine Beratung zum BU-Leistungsantrag suchen?

Möglichst bevor umfangreiche Fragebögen an den Versicherer versandt werden. Tätigkeitsbeschreibung, Gesundheitsverlauf, Arztunterlagen und Vertragsbedingungen greifen ineinander und sollten vollständig, präzise und konsistent dokumentiert werden.

Unterstützt die Kanzlei auch bei einer abgelehnten Erwerbsminderungsrente?

Ja. Die Kanzlei Niehof begleitet je nach Mandat das Antragsverfahren, den Widerspruch nach Akteneinsicht und die Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren.

Übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit dem BU-Versicherer?

Im vereinbarten Umfang kann die Kanzlei als Versicherungsberater außergerichtlich beim Leistungsantrag und im BU-Leistungsfall unterstützen. Der genaue Auftrag und das Honorar werden vor Beginn transparent vereinbart.

Ist eine Beratung auch außerhalb von Heilbronn möglich?

Ja. Neben Terminen in Heilbronn betreut die Kanzlei Mandantinnen und Mandanten im Großraum Heilbronn sowie bundesweit per Telefon und Videoberatung, soweit der Fall dafür geeignet ist.

Welche Unterlagen sind für das Erstgespräch hilfreich?

Hilfreich sind der aktuelle Versicherungsverlauf und Rentenauskünfte, vorhandene Bescheide, Reha- und Befundberichte, der BU-Versicherungsschein samt Bedingungen sowie eine kurze Darstellung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit.

Kanzlei Niehof

Rente, Versicherung und Ruhestand zusammendenken

Die Kanzlei Niehof verbindet die qualifizierte Rentenberatung mit unabhängiger Versicherungsberatung auf Honorarbasis. Dadurch bleibt die Verantwortung für den Gesamtfall bei einem Ansprechpartner – besonders dann, wenn Krankheit sowohl die gesetzliche Erwerbsfähigkeit als auch den privaten Berufsunfähigkeitsschutz betrifft.

Rentenberater · Registrierung 202400005273
Versicherungsberater § 34d Abs. 2 GewO · D-NIGK-89IZF-57
Honorar-Finanzanlagenberater · D-H-136-TQ4F-45

Nächster Schritt

Lassen Sie beide Leistungswege rechtzeitig prüfen.

Schildern Sie kurz, ob bereits ein EM-Antrag, ein Rentenbescheid oder eine BU-Leistungsprüfung vorliegt.

Fachliche Grundlagen

Allgemeine Informationen ersetzen keine Einzelfallprüfung. Grundlagen: § 43 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente sowie § 172 VVG zur Berufsunfähigkeitsversicherung.